Bezuschussung durch die Krankenkassen
Die angegebenen Präventionskurse entsprechen den Leitlinien nach § 20 Abs. 1 SGB V und sind von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt.
Versicherte, die an einem geprüften und zertifizierten Präventionskurs teilnehmen, werden von ihrer Krankenkasse finanziell unterstützt. Zum Teil werden die Kosten komplett übernommen.